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Die auf die Mitteilung an die Mitglieder des Berliner Arbeitskreises für Agrar- und Unternehmensrecht für den 28. September 2012 vorgesehene Zusammenkunft des Arbeitskreises zu Bewertungsproblemen, Betriebsabspaltungen und Optimierung der Betriebsstrukturen wird auf den 24. Oktober 2012 verschoben.

Rechtsanwalt Barran wird den Teilnehmern hierzu ein Diskussionspapier übersenden.

Weitere Anmeldungen werden, weil der Kreis der Teilnehmer begrenzt gehalten werden soll, nicht angenommen.


Rechtsanwältin Brigitte Wanitschek
Vorsitzende des Berliner Arbeitskreises
für Agrar- und Unternehmensrecht
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Am 16. und 17. Juli 2012 fand die Klausurtagung des Berliner Arbeitskreises für Agrar  und Unternehmensrecht mit den Schwerpunktthemen

-    Gesellschafterauseinandersetzungen
-    schenkungssteuerliche Probleme bei Ausscheiden von Gesellschaftern
-    ertragsteuerliche Problematik bei strukturellen Veränderungen“

am Sitz des Arbeitskreises statt.

Die Grundsatzreferate wurden durch einen Wirtschaftsprüfer, einen Richter am Finanzgericht a.D. und die Vorsitzende des Arbeitskreises, Rechtsanwältin Wanitschek, gehalten.

Für den Sprecherrat

Rechtsanwältin Wanitschek
Vorsitzende

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Mitteilung des Sprecherrates des Berliner Arbeitskreises für Agrar- und Unternehmensrecht:

Das Skript des Vortrags der Vorsitzenden des Arbeitskreises, Frau Rechtsanwältin Wanitschek, zur optimalen Rechtsformwahl für Landwirtschaftsbetriebe geht den Teilnehmern der Beratung vom 11. Mai 2012 innerhalb der nächsten 14 Tage zu.

Für den Sprecherrat

Rechtsanwältin Wanitschek
Vorsitzende

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Am 11. Mai 2012 fand am Sitz des Arbeitskreises ein Vortrag der Vorsitzenden des Arbeitskreises, Frau Rechtsanwältin Wanitschek, zur optimalen Rechtsformwahl für Landwirtschaftsbetriebe statt.

Für den Sprecherrat

Rechtsanwältin Wanitschek
Vorsitzende

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Am 16. Februar 2012 fand für die Mitglieder des Arbeitskreises ein internes Seminar statt mit dem Thema:

„Strategie bei Kaufverhandlungen mit der BVVG“

Hierzu konnten wir kompetente Gesprächspartner – auch aus dem Kreis der Vertragspartner – begrüßen.


Rechtsanwältin Brigitte Wanitschek
Vorsitzende des Sprecherrates
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Am 05. Juni 2010 fand in Berlin ein Arbeitsseminar statt.

Es wurden Erfahrungen aus der Beratung der Landwirtschaftsbetriebe beim Erwerb/der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen von der BVVG ausgetauscht.
 
Zudem konnten zwei Richter der Landwirtschaftskammern an Oberlandesgerichten gewonnen werden, die über aktuell dort verhandelte Fälle berichteten.
 
Außerdem wurden die Vorhaben auf steuerlichem Gebiet (wie Umsatzsteuerpauschalisierung) besprochen.
 
 
Brigitte Wanitschek
Vorsitzende des Sprecherrates

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Am 1. September 2006 fand in Wandlitz ein Arbeitsseminar zu den folgenden Themen statt:


- Altschulden – Änderung der Verhandlungsführung der Gläubigerseite

- Umwandlung von landwirtschaftlichen Unternehmen – Tendenzen, Zweckmäßigkeit, Fallstricke

- Unternehmensnachfolge, Betriebsübergaben

- Förderrecht – Bindung von Zusagen an persönliche Bürgschaften

- Altschulden – steuerliche Behandlung bei Ablösung durch Personengesellschaften

- Energieanlagen, Rückbauverpflichtungen, Vertragsgestaltung

für den Sprecherrat

Wanitschek
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Seminar
Am 17. März 2006 Uhr fand in Berlin ein Arbeitsseminar statt. Dabei wurden die folgenden Themen behandelt:

- Handel mit Zahlungsansprüchen,

Dr. Wolfgang Krüger, Deutscher Bauernverband e. V.
Dipl. Jurist Peter Günther, Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft

- Verhandlungen über die Ablösung der Altschulden,

Dr. Wolfgang Krüger
Rechtsanwalt Wolfgang Barran

- Chancen aus der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zur Ackerquote,

Steuerberater Dr. Andreas Lipp
Rechtsanwältin Brigitte Wanitschek

- neue Rechtsprechung zur sozialrechtlichen Stellung der GmbH-Geschäftsführer – Gestaltungsbedarf?

Rechtsanwalt Michael Neubert

- Änderung des Genossenschaftsgesetzes – verbesserte Eignung dieser Rechtsform für Landwirtschaftsbetriebe?

Dipl. Jurist Peter Günther
Rechtsanwalt Andreas Felgentreff

- Änderung der Jeep-Besteuerung.

Rechtsanwalt Wolfgang Barran

für den Sprecherrat

Wanitschek
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Tagung des Berliner Arbeitskreises für Agrar- und Unternehmensrecht Oktober 2004

Am 13.10.2004 führte der Berliner Arbeitskreis für Agrar- und Unternehmensrecht an seinem Sitz, Straußberger Platz 1 in 10243 Berlin seine Herbsttagung durch.
Die Mitglieder des Arbeitskreises befassten sich insbesondere mit zwei Themen:

1. Beratung zum Referentenentwurf der noch zu erlassenden Rechtsverordnung zum Landwirtschaftsaltschuldengesetz

2. Rechtsfragen zur Entkopplung im Zusammenhang mit der GAP-Reform

1a)
Zum 1. Thema referierte Herr Dr. Krüger. Mit einer sehr präzisen Analyse informierte er die Tagungsteilnehmer über den aktuellen Stand des Referentenentwurfs. Die Verordnung zur Durchführung des Landwirtschaftsaltschuldengesetzes (die auf der Grundlage des § 9 Abs. 4 des Landwirtschaftsaltschuldengesetzes basiert) soll noch im November 2004 erscheinen. Im Ergebnis hielten die Teilnehmer fest, dass die Schwellenwerte immer noch umstritten sind. Das betrifft auch die Härtefallregelung. Hier wird davon ausgegangen, dass eine politische Entscheidung getroffen wird.

Die altkreditführende Bank wird in den Verhandlungen keine Vorbehalte beim Ablösebetrag akzeptieren. Die Durchführung von Musterprozessen muss noch weiter kritisch untersucht werden. Nach derzeitiger Einschätzung würde ein Erfolg beim Bundesverfassungsgericht dem Unternehmen nur den „alten Stand“ zurückbringen.

Bei der Prüfungsberechtigung werden in Zukunft auch die vereidigten Buchprüfer neben den Wirtschaftsprüfern zugelassen sein.

Eine Prüfung durch den Steuerberater ist für die zurückliegenden drei Jahre zulässig; für die Prüfung der weiteren Unterlagen aber nicht. Unklar ist noch, was der jeweilige Wirtschaftsprüfer direkt bestätigen muss.
Kritisch wurde das Verhalten einzelner Prüfverbände diskutiert, die ihren Mitgliedern „Proberechnungen“ zu sehr hohen Preisen anbieten, ohne klar ihrem Mitglied ein Ergebnis zu garantieren.

Bei der Bewertung des sogenannten Anlage II Vermögens ist zu beachten, dass als Maßstab der damalige Zeitpunkt der Aufstellung der Anlage II und nicht die heutige Betrachtungsweise zugrunde gelegt werden kann.

Ein besonderes Augenmerk wird bei der Vorbereitung der Unterlagen der Ertragslage und der Vermögenslage geschenkt. Die Liquidität des einzelnen Unternehmens spielt für die Höhe des Ablösebetrages keine Rolle.

Intensiv wurde auch die Problematik der Verringerung der Pachtflächen diskutiert. Die Verringerung der Pachtflächen durch Beendigung der Pachtverträge soll nur bei der Betriebsfläche beachtet werden.

Daneben dürfen die Agrarunternehmen nicht außer Acht lassen, dass sich auch der Lohn für die Mitarbeiter in den nächsten Jahren weiter nach oben entwickeln wird.

1b)
Im Anschluß diskutierten die Teilnehmer Fragen der praktischen Beratungstätigkeit einschließlich der Vorgehensweise bei der Antragstellung auf Ablösung der Altschulden.

2a)
Prof. Dr. Böhme gab eine Übersicht über Verordnungen und Gesetze zur EU-Agrarreform und ihrer Anwendung in Deutschland.

In diesem Zusammenhang informierte Rechtsanwalt Barran über die Beratungen dieses Themas beim Gosslarer Agrarrechtsseminar. Er informierte über die Vorbereitungen der Tagung der belgischen, niederländischen und deutschen Agrarrechtler im November 2004 in Maastricht.

Nach den detaillierten Informationen von Herrn Prof. Dr. Böhme stellten die Teilnehmer fest, dass auch das deutsche Modell praktisch eine Betriebsprämie darstellt und die Fläche nur Zuordnungsgröße ist. Weiter wurde festgestellt, dass Deutschland die komplizierteste Lösung gewählt hat. Praktisch ist auch die regionale Flächenprämie eigentlich eine Betriebsprämie. Die notwendigen Anträge sind aufgrund der Feiertagsregelung von den Betrieben bis spätestens 17. Mai 2005 zu stellen. Die Betriebe müssen sich rechtzeitig auf eventuelle Liquiditätsprobleme vorbereiten. Die ersten Auszahlungen der Fördermittel erfolgen frühestens zum Jahresende 2005. Entsprechend der Vorschrift müssen sie bis zum Juni 2006 ausgezahlt sein. Dieses halbe Jahr kann für eine Reihe von Agrarunternehmen Liquiditätsprobleme bringen.

Die Agrarunternehmen müssen beachten, dass der erste Antrag der wichtigste ist. Er muss mit allergrößter Genauigkeit in den Betrieben erarbeitet werden. Die Vorstände bzw. die Geschäftsführer sollten die Kontrolle dieser Arbeit nicht delegieren.

Im April 2005 sollten alle Unterlagen noch einmal geprüft werden bezüglich der Grunddaten und der Härtefälle. Die Agrarunternehmen sollen alle Flächen angeben, die bewirtschaftungsfähig sind. Dazu gehören auch gerodete Flächen und früher nicht bezugsberechtigte Flächen.

Es wurde noch einmal festgestellt, dass den Betriebsinhabern als Bewirtschafter der Flächen die Zahlungsansprüche zugeordnet sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Betriebsinhaber Eigentümer oder Pächter der Flächen ist. Nur der Betriebsinhaber hat das Verfügungsrecht über die Zahlungsansprüche.

Jeder Zahlungsanspruch erhält dann praktisch eine Registrierung. Die Nutzung kann erfolgen, wenn eine beihilfefähige Fläche zur Verfügung steht. Der Betriebsinhaber kann dann den Zahlungsanspruch aktivieren. Er muss den jeweiligen Zahlungsanspruch nicht immer mit der selben Fläche aktivieren. Das bringt den Vorteil, dass bei Flächenverringerung Zahlungsansprüche länger als drei Jahre im landwirtschaftlichen Unternehmen gehalten werden können.

Bei einer Beendigung des Pachtvertrages steht grundsätzlich dem Bewirtschafter auch weiterhin der Zahlungsanspruch für die Fläche zu. Zu beachten ist, dass das EU-Recht Vorrang vor dem deutschen Recht hat. Daraus folgt, dass eine Übertragung dieser Zahlungsansprüche nicht aus § 596 BGB zugunsten des Verpächters hergeleitet werden kann. Diese Rechte gehören nicht zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Pachtsache.

Rechtsstreitigkeiten aus den Vorschriften, die zur Umsetzung der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik erlassen worden sind, sind den Verwaltungsgerichten zugeordnet.

Zu beachten ist, dass das Zahlungsrecht eine Einheit bildet. Es lässt sich nicht einfach in eine Betriebsprämie und eine Flächenprämie trennen.

Bei der Forderung von Verpächtern, Entscheidungen über die Flächenprämien zu treffen, sollte auch an entsprechende Entschädigungsregelungen gedacht werden.

Die Zahlungsrechte werden gemäß der EU-Verordnung in einem Register festgehalten. Bei Übertragung müssen beide Vertragspartner innerhalb von einem Monat eine Meldung an die Behörde abgeben. Die Kennzeichnung des Zahlungsrechts verändert sich nicht.

2b)
Die Tagungsteilnehmer haben anschließend anhand ihrer praktischen Erfahrungen verschiedene Varianten zur Unterstützung der Agrarunternehmen, der Pächter und der Verpächter beraten.

gez.
Sprecherrat des Berliner Arbeitskreises für Agrar- und Unternehmensrecht
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Am 8. September 2004 fand in Wandlitz ein Arbeitsseminar statt.

Es wurden folgende Themen behandelt :

- Änderungen der Agrarförderung,
- Landwirtschafts-Altschuldengesetz (LwAltschG) sowie Durchführungsverordnung.

In beiden Fällen wurde über den aktuellen Stand der Rechtsumsetzung und die Schlußfolgerungen für Verwaltung und rechtsberatende Praxis gesprochen werden.


Brigitte Wanitschek
Vorsitzende des Sprecherrates
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Am 27. Mai 2004 fand in Berlin ein Arbeitsseminar statt.

Es wurden folgende Themen behandelt :

1. Stand der Erarbeitung des Landwirtschafts-Altschuldengesetzes und der Erarbeitung der Durchführungsbestimmungen, Regelungen für die rechtliche Beratung der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe

2. Schwerpunkte der Beratung der Landwirtschaftsbetriebe zur Einstellung auf die Veränderung der Förderbedingungen

3. Austausch der Mitglieder des Arbeitskreises über sich aus der Beratungstätigkeit ergebende rechtliche Fragen

für den Sprecherrat

Rechtsanwältin Wanitschek
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Seminar
Am 16.12.2003, 11:00 Uhr fand in Dresden ein Arbeitsseminar statt.

Im 1. Teil des Seminars wurde über aktuelle Rechtssprechung im Agrarrecht und aktuelle Gesetzgebung im Agrarrecht und Gesellschaftsrecht informiert. Zu diesen Themen sprachen mehrere Mitglieder des Berliner Arbeitskreises.

Weiter wurden die ersten Ergebnisse der Umsetzung des Ministererlasses des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft dargestellt.

Sodann wurden die Aktivitäten für das Jahr 2004 weiter abgestimmt und koordiniert, insbesondere Seminare, Veröffentlichungen und Beratungen mit Ministerien und Verbänden.

Im Auftrag des Sprecherrates

Rechtsanwalt Barran
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Fachgespräch des Berliner Arbeitskreises für Agrar- und Unternehmensrechtt
Am 31. Januar 2003 fand in Leipzig ein agrarrechtliches Fachgespräch zwischen dem Berliner Arbeitskreis für Agrar- und Unternehmensrecht und Vertretern des Fachbereiches Ländlicher Raum, Betriebswirtschaft und Landtechnik der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) statt.

Im Rahmen des Fachgespräches wurden zwischen den Teilnehmern der Gesprächsrunde Standpunkte zum LwAnpG ausgetauscht. Im Mittelpunkt standen dabei insbesondere Fragen der Vermögensauseinandersetzung und der Umwandlung ehemaliger LPG. Die Teilnehmer waren weit überwiegend der Auffassung, dass die Vermögensauseinandersetzung im Wesentlichen als abgeschlossen betrachtet werden kann.

In jüngster Zeit in den Blickpunkt gerückte Fragen der Rechtsnachfolge führen in mehreren Fällen zu Rechtsunsicherheiten für aus LPG umgewandelte landwirtschaftliche Unternehmen. In einigen Regionen entstehen für diese Unternehmen Probleme beim Flächenerwerb nach der Flächenerwerbsverordnung (FlErwV), bei der intensiven Förderung oder bei der Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum nach § 64 LwAnpG.

Die anwesenden Mitglieder des Berliner Arbeitskreises verwiesen in diesem Zusammenhang auf die Vermutung der Bestandskraft der Umwandlung, wenn kein entgegenstehendes gerichtliches Urteil vorliegt. Von der Bestandskraft haben auch die Behörden auszugehen. Hier sei der Registereintragung (bis zu deren Änderung) zu glauben. Die Behörden hätten keinen Anlass, bei jedem Antrag auf Gewährung von Fördermittel den gesamten Umwandlungsprozess erneut zu prüfen.

Unstrittig sei hingegen, dass Unternehmen, deren fehlerhafte Umwandlung gerichtlich festgestellt wurde, Handlungsbedarf haben (vgl. Barran, Dr. Krüger, Gescheiterte LPG-Umwandlungen - Kritische Betrachtung der Ergebnisse eines Forschungsprojekts, Neue Justiz, 12/2002, S. 630).

Eine mögliche Bereinigung der fehlgeschlagenen Umwandlung könnte in einer Nachzeichnungsregelung liegen. Hierzu wurden Möglichkeiten erörtert.
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Gesprächsrunde des Berliner Arbeitskreises Agrar- und Unternehmensrecht mit dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft am 30. Mai 2002 in Chemnitz

Am 30. Mai 2002 fand in Chemnitz auf Einladung des Berliner Arbeitskreises Agrar- und Unternehmensrecht eine Gesprächsrunde mit dem Abteilungsleiter Herrn Beyer aus dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, Abteilung 2, und Herrn Zelt statt.
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Arbeitsseminar des Berliner Arbeitskreises Agrar- und Unternehmensrecht am 12.04.2002 in Berlin

Auf Einladung des Berliner Arbeitskreises Agrar- und Unternehmensrecht fand am 12.04.2002 in Berlin ein Arbeitsseminar zu folgenden Themen statt:

Die Altschulden der LPG und ihrer Rechtsnachfolger - Zielrichtung der geplanten Gesetzesänderung

Teilung, Umwandlung, Vermögenspersonifizierung und Verjährung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung
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Der Berliner Arbeitskreis, Agrar- und Unternehmensrecht, hat zu einem Seminar am 26. Oktober 2001 nach Neuseddin eingeladen .

Themen:


1. Risiken beim Umgang mit Fördermitteln; Verstöße und deren Folgen

Was ist bei der Antragstellung von Fördermitteln zu beachten, und welche Bedeutung kommt den Erklärungen zu, die für den Erhalt von Fördermitteln abgegeben werden müssen?

Strafrechtliche Risiken für Unternehmen und für die handelnden Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder

Verhaltensempfehlungen für landwirtschaftliche Betriebe, die von Vor-Ort-Kontrollen betroffen sind

Rechtsschutz bei Widerruf des Fördermittelbescheides und der Aufforderung zur Erstattung gewährter Fördermittel

Referentin: Rechtsanwältin Christiane Columbus, Berlin

2. Sicherung von Wege- und Leitungsrechten in der Landwirtschaft

Referent: Rechtsanwalt Wolfgang Barran, Frauenstein

3. Besonderheiten im landwirtschaftlichen Erbrecht

Referent: Dipl.-Jurist Peter Günther, Leipzig
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Der "Berliner Arbeitskreis Agrar- und Unternehmensrecht" hat zu einem Seminar am 25. Juli 2001 nach Neuseddin eingeladen.

Thema: Zuwendungsrecht in der Landwirtschaft

Was ist bei der Antragstellung zu beachten ? Welche Bedeutung kommt insbesondere den Erklärungen zu den subventionserheblichen Tatsachen zu ?

Strafrechtliche Risiken für Unternehmen und für sie handelnde Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder

Verhaltensempfehlungen für Betriebe, die von Vor-Ort-Kontrollen betroffen sind
Rechtschutz bei Widerruf des Zuwendungsbescheides und Aufforderung zur Erstattung der gewährten Zuwendungen

Referentin: Rechtsanwältin Christiane Columbus, Berlin

Das Seminar hat stattgefunden an der

Heimvolkshochschule Neuseddin
14554 Seddiner See, Seeweg 2 (Autobahnfahrt Ferch)

Das Arbeitsseminar erreichte Betriebsleiter landwirtschaftlicher Unternehmen jeder Rechtsform und Größe sowie deren Berater.

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Am 17. Mai 2001 fand in Chemnitz ein Arbeitsseminar mit folgender Tagesordnung statt:

1. Produkthaftung in der Landwirtschaft

Referent: Herr Günther von der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft

2. Informationen zu der Entscheidung des OLG Dresden zum Nutzungsentgelt und zur Eingangsphase nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz.

Referent: Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Hähnert.

3. Informationsaustausch u.a. zu Abtretungsvereinbarungen und zur unerkannten Liquidation

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Seminar am 30. März 2001
in Berlin, Voltairestraße 1/Ecke Littenstraße, Haus des DAI


Tagesordnung:

1. Einführung - Gründe für Umstrukturierungen landwirtschaftlicher Unternehmen. Effekte und Gefahren bei Unternehmensumwandlungen und Unternehmenskauf.

2. Besondere Probleme des Unternehmenskaufes - Vermögensübergang, Gläubigerschutz, Pachtverhältnisse, einzelbetriebliche Förderung, Quotenrechte, Abfindungsverbindlichkeiten.

3. Rechtsformwechsel landwirtschaftlicher Unternehmen - Umwandlung von e.G. in Kapitalgesellschaften, Stellung und Rechte der Anteilsinhaber, Ablauf von Umwandlungsverfahren.

Referenten :
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht Brigitte Wanitschek, Berlin
Rechtsanwalt und Notar Robert Neixler, Berlin
Rechtsanwalt Carl Otto Thorwart

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Der Berliner Arbeitskreis Agrar- und Unternehmensrecht hat am 8. März 2001 ein Arbeitsseminar veranstaltet, in welchem Aspekte des Grundstücksrechtsänderungsgesetzes sowohl hinsichtlich problematischer Fragen der Gesetzesauslegung als auch praktischer Probleme bei der Umsetzung diskutiert wurden.

Ferner wurden Probleme bei der Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen gegenüber der TLG sowie rechtliche Probleme im Falle des Auftretens eines BSE-Falles in einem landwirtschaftlichen Unternehmen diskutiert. Zu letzterem vermittelte ein Kollege seine diesbezüglichen praktischen Erfahrungen. Schließlich wurde die Zusammenstellung von Materialien zu den behandelten Themen und deren Übersendung an die Mitglieder des Arbeitskreises vereinbart.       

 

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