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Die auf die Mitteilung an die Mitglieder des Berliner Arbeitskreises
für Agrar- und Unternehmensrecht für den 28.
September 2012 vorgesehene Zusammenkunft des Arbeitskreises zu
Bewertungsproblemen, Betriebsabspaltungen und Optimierung der
Betriebsstrukturen wird auf den 24. Oktober 2012 verschoben.
Rechtsanwalt Barran wird den Teilnehmern hierzu ein Diskussionspapier
übersenden.
Weitere Anmeldungen werden, weil der Kreis der Teilnehmer begrenzt
gehalten werden soll, nicht angenommen.
Rechtsanwältin Brigitte Wanitschek
Vorsitzende des Berliner Arbeitskreises
für Agrar- und Unternehmensrecht
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Am 16. und 17. Juli 2012 fand die Klausurtagung des Berliner
Arbeitskreises für Agrar und Unternehmensrecht mit
den Schwerpunktthemen
- Gesellschafterauseinandersetzungen
- schenkungssteuerliche Probleme bei
Ausscheiden von Gesellschaftern
- ertragsteuerliche Problematik bei
strukturellen Veränderungen“
am Sitz des Arbeitskreises statt.
Die Grundsatzreferate wurden durch einen Wirtschaftsprüfer,
einen Richter am Finanzgericht a.D. und die Vorsitzende des
Arbeitskreises, Rechtsanwältin Wanitschek, gehalten.
Für den Sprecherrat
Rechtsanwältin Wanitschek
Vorsitzende
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Mitteilung
des Sprecherrates des Berliner Arbeitskreises für Agrar- und
Unternehmensrecht:
Das Skript des Vortrags der Vorsitzenden des Arbeitskreises, Frau
Rechtsanwältin Wanitschek, zur optimalen Rechtsformwahl
für Landwirtschaftsbetriebe geht den Teilnehmern der Beratung
vom 11. Mai 2012 innerhalb der nächsten 14 Tage zu.
Für den Sprecherrat
Rechtsanwältin Wanitschek
Vorsitzende
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Am 11. Mai 2012 fand am Sitz des Arbeitskreises ein Vortrag der
Vorsitzenden des Arbeitskreises, Frau
Rechtsanwältin Wanitschek, zur optimalen Rechtsformwahl
für
Landwirtschaftsbetriebe statt.
Für den Sprecherrat
Rechtsanwältin Wanitschek
Vorsitzende
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Am 16. Februar 2012 fand für die Mitglieder des
Arbeitskreises ein internes Seminar statt mit dem Thema:
„Strategie bei Kaufverhandlungen mit der BVVG“
Hierzu konnten wir kompetente Gesprächspartner –
auch aus dem Kreis der Vertragspartner –
begrüßen.
Rechtsanwältin Brigitte Wanitschek
Vorsitzende des Sprecherrates
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Am 05. Juni 2010 fand in Berlin ein Arbeitsseminar statt.
Es
wurden Erfahrungen aus der Beratung der
Landwirtschaftsbetriebe beim
Erwerb/der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen von der
BVVG
ausgetauscht.
Zudem konnten zwei Richter der
Landwirtschaftskammern an Oberlandesgerichten gewonnen werden, die
über aktuell dort verhandelte Fälle
berichteten.
Außerdem wurden die Vorhaben auf steuerlichem Gebiet
(wie Umsatzsteuerpauschalisierung) besprochen.
Brigitte Wanitschek
Vorsitzende des Sprecherrates
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Am 1. September 2006 fand in Wandlitz ein Arbeitsseminar zu
den folgenden Themen statt:
- Altschulden – Änderung der
Verhandlungsführung der Gläubigerseite
- Umwandlung von landwirtschaftlichen Unternehmen –
Tendenzen, Zweckmäßigkeit, Fallstricke
- Unternehmensnachfolge, Betriebsübergaben
- Förderrecht – Bindung von Zusagen an
persönliche Bürgschaften
- Altschulden – steuerliche Behandlung bei Ablösung
durch Personengesellschaften
- Energieanlagen, Rückbauverpflichtungen, Vertragsgestaltung
für den Sprecherrat
Wanitschek
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Seminar
Am 17. März 2006 Uhr fand in Berlin ein Arbeitsseminar statt.
Dabei wurden die folgenden Themen behandelt:
- Handel mit Zahlungsansprüchen,
Dr. Wolfgang Krüger, Deutscher Bauernverband e. V.
Dipl. Jurist Peter Günther, Sächsische Landesanstalt
für Landwirtschaft
- Verhandlungen über die Ablösung der Altschulden,
Dr. Wolfgang Krüger
Rechtsanwalt Wolfgang Barran
- Chancen aus der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zur Ackerquote,
Steuerberater Dr. Andreas Lipp
Rechtsanwältin Brigitte Wanitschek
- neue Rechtsprechung zur sozialrechtlichen Stellung der
GmbH-Geschäftsführer – Gestaltungsbedarf?
Rechtsanwalt Michael Neubert
- Änderung des Genossenschaftsgesetzes – verbesserte
Eignung dieser Rechtsform für Landwirtschaftsbetriebe?
Dipl. Jurist Peter Günther
Rechtsanwalt Andreas Felgentreff
- Änderung der Jeep-Besteuerung.
Rechtsanwalt Wolfgang Barran
für den Sprecherrat
Wanitschek
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Tagung des Berliner Arbeitskreises für Agrar- und
Unternehmensrecht Oktober 2004
Am 13.10.2004 führte der Berliner Arbeitskreis für
Agrar- und Unternehmensrecht an seinem Sitz, Straußberger
Platz 1 in 10243 Berlin seine Herbsttagung durch.
Die Mitglieder des Arbeitskreises befassten sich insbesondere mit zwei
Themen:
1. Beratung zum Referentenentwurf der noch zu erlassenden
Rechtsverordnung zum Landwirtschaftsaltschuldengesetz
2. Rechtsfragen zur Entkopplung im Zusammenhang mit der GAP-Reform
1a)
Zum 1. Thema referierte Herr Dr. Krüger. Mit einer sehr
präzisen Analyse informierte er die Tagungsteilnehmer
über den aktuellen Stand des Referentenentwurfs. Die
Verordnung zur Durchführung des
Landwirtschaftsaltschuldengesetzes (die auf der Grundlage des
§ 9 Abs. 4 des Landwirtschaftsaltschuldengesetzes basiert)
soll noch im November 2004 erscheinen. Im Ergebnis hielten die
Teilnehmer fest, dass die Schwellenwerte immer noch umstritten sind.
Das betrifft auch die Härtefallregelung. Hier wird davon
ausgegangen, dass eine politische Entscheidung getroffen wird.
Die altkreditführende Bank wird in den Verhandlungen keine
Vorbehalte beim Ablösebetrag akzeptieren. Die
Durchführung von Musterprozessen muss noch weiter kritisch
untersucht werden. Nach derzeitiger Einschätzung
würde ein Erfolg beim Bundesverfassungsgericht dem Unternehmen
nur den „alten Stand“ zurückbringen.
Bei der Prüfungsberechtigung werden in Zukunft auch die
vereidigten Buchprüfer neben den Wirtschaftsprüfern
zugelassen sein.
Eine Prüfung durch den Steuerberater ist für die
zurückliegenden drei Jahre zulässig; für die
Prüfung der weiteren Unterlagen aber nicht. Unklar ist noch,
was der jeweilige Wirtschaftsprüfer direkt bestätigen
muss.
Kritisch wurde das Verhalten einzelner Prüfverbände
diskutiert, die ihren Mitgliedern „Proberechnungen“
zu sehr hohen Preisen anbieten, ohne klar ihrem Mitglied ein Ergebnis
zu garantieren.
Bei der Bewertung des sogenannten Anlage II Vermögens ist zu
beachten, dass als Maßstab der damalige Zeitpunkt der
Aufstellung der Anlage II und nicht die heutige Betrachtungsweise
zugrunde gelegt werden kann.
Ein besonderes Augenmerk wird bei der Vorbereitung der Unterlagen der
Ertragslage und der Vermögenslage geschenkt. Die
Liquidität des einzelnen Unternehmens spielt für die
Höhe des Ablösebetrages keine Rolle.
Intensiv wurde auch die Problematik der Verringerung der
Pachtflächen diskutiert. Die Verringerung der
Pachtflächen durch Beendigung der Pachtverträge soll
nur bei der Betriebsfläche beachtet werden.
Daneben dürfen die Agrarunternehmen nicht außer Acht
lassen, dass sich auch der Lohn für die Mitarbeiter in den
nächsten Jahren weiter nach oben entwickeln wird.
1b)
Im Anschluß diskutierten die Teilnehmer Fragen der
praktischen Beratungstätigkeit einschließlich der
Vorgehensweise bei der Antragstellung auf Ablösung der
Altschulden.
2a)
Prof. Dr. Böhme gab eine Übersicht über
Verordnungen und Gesetze zur EU-Agrarreform und ihrer Anwendung in
Deutschland.
In diesem Zusammenhang informierte Rechtsanwalt Barran über
die Beratungen dieses Themas beim Gosslarer Agrarrechtsseminar. Er
informierte über die Vorbereitungen der Tagung der belgischen,
niederländischen und deutschen Agrarrechtler im November 2004
in Maastricht.
Nach den detaillierten Informationen von Herrn Prof. Dr. Böhme
stellten die Teilnehmer fest, dass auch das deutsche Modell praktisch
eine Betriebsprämie darstellt und die Fläche nur
Zuordnungsgröße ist. Weiter wurde festgestellt, dass
Deutschland die komplizierteste Lösung gewählt hat.
Praktisch ist auch die regionale Flächenprämie
eigentlich eine Betriebsprämie. Die notwendigen
Anträge sind aufgrund der Feiertagsregelung von den Betrieben
bis spätestens 17. Mai 2005 zu stellen. Die Betriebe
müssen sich rechtzeitig auf eventuelle
Liquiditätsprobleme vorbereiten. Die ersten Auszahlungen der
Fördermittel erfolgen frühestens zum Jahresende 2005.
Entsprechend der Vorschrift müssen sie bis zum Juni 2006
ausgezahlt sein. Dieses halbe Jahr kann für eine Reihe von
Agrarunternehmen Liquiditätsprobleme bringen.
Die Agrarunternehmen müssen beachten, dass der erste Antrag
der wichtigste ist. Er muss mit allergrößter
Genauigkeit in den Betrieben erarbeitet werden. Die Vorstände
bzw. die Geschäftsführer sollten die Kontrolle dieser
Arbeit nicht delegieren.
Im April 2005 sollten alle Unterlagen noch einmal geprüft
werden bezüglich der Grunddaten und der
Härtefälle. Die Agrarunternehmen sollen alle
Flächen angeben, die bewirtschaftungsfähig sind. Dazu
gehören auch gerodete Flächen und früher
nicht bezugsberechtigte Flächen.
Es wurde noch einmal festgestellt, dass den Betriebsinhabern als
Bewirtschafter der Flächen die Zahlungsansprüche
zugeordnet sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Betriebsinhaber
Eigentümer oder Pächter der Flächen ist. Nur
der Betriebsinhaber hat das Verfügungsrecht über die
Zahlungsansprüche.
Jeder Zahlungsanspruch erhält dann praktisch eine
Registrierung. Die Nutzung kann erfolgen, wenn eine
beihilfefähige Fläche zur Verfügung steht.
Der Betriebsinhaber kann dann den Zahlungsanspruch aktivieren. Er muss
den jeweiligen Zahlungsanspruch nicht immer mit der selben
Fläche aktivieren. Das bringt den Vorteil, dass bei
Flächenverringerung Zahlungsansprüche länger
als drei Jahre im landwirtschaftlichen Unternehmen gehalten werden
können.
Bei einer Beendigung des Pachtvertrages steht grundsätzlich
dem Bewirtschafter auch weiterhin der Zahlungsanspruch für die
Fläche zu. Zu beachten ist, dass das EU-Recht Vorrang vor dem
deutschen Recht hat. Daraus folgt, dass eine Übertragung
dieser Zahlungsansprüche nicht aus § 596 BGB
zugunsten des Verpächters hergeleitet werden kann. Diese
Rechte gehören nicht zur ordnungsgemäßen
Weiterführung der Pachtsache.
Rechtsstreitigkeiten aus den Vorschriften, die zur Umsetzung der Reform
der gemeinsamen Agrarpolitik erlassen worden sind, sind den
Verwaltungsgerichten zugeordnet.
Zu beachten ist, dass das Zahlungsrecht eine Einheit bildet. Es
lässt sich nicht einfach in eine Betriebsprämie und
eine Flächenprämie trennen.
Bei der Forderung von Verpächtern, Entscheidungen
über die Flächenprämien zu treffen, sollte
auch an entsprechende Entschädigungsregelungen gedacht werden.
Die Zahlungsrechte werden gemäß der EU-Verordnung in
einem Register festgehalten. Bei Übertragung müssen
beide Vertragspartner innerhalb von einem Monat eine Meldung an die
Behörde abgeben. Die Kennzeichnung des Zahlungsrechts
verändert sich nicht.
2b)
Die Tagungsteilnehmer haben anschließend anhand ihrer
praktischen Erfahrungen verschiedene Varianten zur
Unterstützung der Agrarunternehmen, der Pächter und
der Verpächter beraten.
gez.
Sprecherrat des Berliner Arbeitskreises für Agrar- und
Unternehmensrecht
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Am 8. September 2004 fand in Wandlitz ein Arbeitsseminar statt.
Es wurden folgende Themen behandelt :
- Änderungen der Agrarförderung,
- Landwirtschafts-Altschuldengesetz (LwAltschG) sowie
Durchführungsverordnung.
In beiden Fällen wurde über den aktuellen Stand der
Rechtsumsetzung und die Schlußfolgerungen für
Verwaltung und rechtsberatende Praxis gesprochen werden.
Brigitte Wanitschek
Vorsitzende des Sprecherrates
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Am 27. Mai 2004 fand in Berlin ein Arbeitsseminar statt.
Es wurden folgende Themen behandelt :
1. Stand der Erarbeitung des Landwirtschafts-Altschuldengesetzes und
der Erarbeitung der Durchführungsbestimmungen, Regelungen
für
die rechtliche Beratung der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe
2. Schwerpunkte der Beratung der Landwirtschaftsbetriebe zur
Einstellung auf die Veränderung der Förderbedingungen
3. Austausch der Mitglieder des Arbeitskreises über sich aus
der Beratungstätigkeit ergebende rechtliche Fragen
für den Sprecherrat
Rechtsanwältin Wanitschek
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Seminar
Am 16.12.2003, 11:00 Uhr fand in Dresden ein Arbeitsseminar statt.
Im 1. Teil des Seminars wurde über aktuelle Rechtssprechung im
Agrarrecht und aktuelle Gesetzgebung im Agrarrecht und
Gesellschaftsrecht informiert. Zu diesen Themen sprachen mehrere
Mitglieder des Berliner Arbeitskreises.
Weiter wurden die ersten Ergebnisse der Umsetzung des Ministererlasses
des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und
Landwirtschaft dargestellt.
Sodann wurden die Aktivitäten für das Jahr 2004
weiter
abgestimmt und koordiniert, insbesondere Seminare,
Veröffentlichungen und Beratungen mit Ministerien und
Verbänden.
Im Auftrag des Sprecherrates
Rechtsanwalt Barran
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Fachgespräch des Berliner Arbeitskreises für Agrar-
und Unternehmensrechtt
Am 31. Januar 2003 fand in Leipzig ein agrarrechtliches
Fachgespräch zwischen dem Berliner Arbeitskreis für
Agrar-
und Unternehmensrecht und Vertretern des Fachbereiches
Ländlicher
Raum, Betriebswirtschaft und Landtechnik der Sächsischen
Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) statt.
Im Rahmen des Fachgespräches wurden zwischen den Teilnehmern
der
Gesprächsrunde Standpunkte zum LwAnpG ausgetauscht. Im
Mittelpunkt
standen dabei insbesondere Fragen der
Vermögensauseinandersetzung
und der Umwandlung ehemaliger LPG. Die Teilnehmer waren weit
überwiegend der Auffassung, dass die
Vermögensauseinandersetzung im Wesentlichen als abgeschlossen
betrachtet werden kann.
In jüngster Zeit in den Blickpunkt gerückte Fragen
der
Rechtsnachfolge führen in mehreren Fällen zu
Rechtsunsicherheiten für aus LPG umgewandelte
landwirtschaftliche
Unternehmen. In einigen Regionen entstehen für diese
Unternehmen
Probleme beim Flächenerwerb nach der
Flächenerwerbsverordnung
(FlErwV), bei der intensiven Förderung oder bei der
Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum nach
§ 64
LwAnpG.
Die anwesenden Mitglieder des Berliner Arbeitskreises verwiesen in
diesem Zusammenhang auf die Vermutung der Bestandskraft der Umwandlung,
wenn kein entgegenstehendes gerichtliches Urteil vorliegt. Von der
Bestandskraft haben auch die Behörden auszugehen. Hier sei der
Registereintragung (bis zu deren Änderung) zu glauben. Die
Behörden hätten keinen Anlass, bei jedem Antrag auf
Gewährung von Fördermittel den gesamten
Umwandlungsprozess
erneut zu prüfen.
Unstrittig sei hingegen, dass Unternehmen, deren fehlerhafte Umwandlung
gerichtlich festgestellt wurde, Handlungsbedarf haben (vgl. Barran, Dr.
Krüger, Gescheiterte LPG-Umwandlungen - Kritische Betrachtung
der
Ergebnisse eines Forschungsprojekts, Neue Justiz, 12/2002, S. 630).
Eine mögliche Bereinigung der fehlgeschlagenen Umwandlung
könnte in einer Nachzeichnungsregelung liegen. Hierzu wurden
Möglichkeiten erörtert.
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Gesprächsrunde des Berliner Arbeitskreises Agrar- und
Unternehmensrecht mit dem Sächsischen Staatsministerium
für
Umwelt und Landwirtschaft am 30. Mai 2002 in Chemnitz
Am 30. Mai 2002 fand in Chemnitz auf Einladung des Berliner
Arbeitskreises Agrar- und Unternehmensrecht eine
Gesprächsrunde
mit dem Abteilungsleiter Herrn Beyer aus dem Sächsischen
Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, Abteilung 2,
und
Herrn Zelt statt.
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Arbeitsseminar des Berliner Arbeitskreises Agrar- und Unternehmensrecht
am 12.04.2002 in Berlin
Auf Einladung des Berliner Arbeitskreises Agrar- und Unternehmensrecht
fand am 12.04.2002 in Berlin ein Arbeitsseminar zu folgenden Themen
statt:
Die Altschulden der LPG und ihrer Rechtsnachfolger - Zielrichtung der
geplanten Gesetzesänderung
Teilung, Umwandlung, Vermögenspersonifizierung und
Verjährung
nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz unter Beachtung der aktuellen
Rechtsprechung
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Der Berliner Arbeitskreis, Agrar- und Unternehmensrecht, hat zu einem
Seminar am 26. Oktober 2001 nach Neuseddin eingeladen .
Themen:
1. Risiken beim Umgang mit Fördermitteln;
Verstöße und deren Folgen
Was ist bei der Antragstellung von Fördermitteln zu beachten,
und
welche Bedeutung kommt den Erklärungen zu, die für
den Erhalt
von Fördermitteln abgegeben werden müssen?
Strafrechtliche Risiken für Unternehmen und für die
handelnden Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder
Verhaltensempfehlungen für landwirtschaftliche Betriebe, die
von Vor-Ort-Kontrollen betroffen sind
Rechtsschutz bei Widerruf des Fördermittelbescheides und der
Aufforderung zur Erstattung gewährter Fördermittel
Referentin: Rechtsanwältin Christiane Columbus, Berlin
2. Sicherung von Wege- und Leitungsrechten in der Landwirtschaft
Referent: Rechtsanwalt Wolfgang Barran, Frauenstein
3. Besonderheiten im landwirtschaftlichen Erbrecht
Referent: Dipl.-Jurist Peter Günther, Leipzig
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Der "Berliner Arbeitskreis Agrar- und Unternehmensrecht" hat zu einem
Seminar am 25. Juli 2001 nach Neuseddin eingeladen.
Thema: Zuwendungsrecht in der Landwirtschaft
Was ist bei der Antragstellung zu beachten ? Welche Bedeutung kommt
insbesondere den Erklärungen zu den subventionserheblichen
Tatsachen zu ?
Strafrechtliche Risiken für Unternehmen und für sie
handelnde Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder
Verhaltensempfehlungen für Betriebe, die von
Vor-Ort-Kontrollen betroffen sind
Rechtschutz bei Widerruf des Zuwendungsbescheides und Aufforderung zur
Erstattung der gewährten Zuwendungen
Referentin: Rechtsanwältin Christiane Columbus, Berlin
Das Seminar hat stattgefunden an der
Heimvolkshochschule Neuseddin
14554 Seddiner See, Seeweg 2 (Autobahnfahrt Ferch)
Das Arbeitsseminar erreichte Betriebsleiter landwirtschaftlicher
Unternehmen jeder Rechtsform und Größe sowie deren
Berater.
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Am 17. Mai 2001 fand in Chemnitz ein Arbeitsseminar mit folgender
Tagesordnung statt:
1. Produkthaftung in der Landwirtschaft
Referent: Herr Günther von der Sächsischen
Landesanstalt für Landwirtschaft
2. Informationen zu der Entscheidung des OLG Dresden zum
Nutzungsentgelt und zur Eingangsphase nach
Sachenrechtsbereinigungsgesetz.
Referent: Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Hähnert.
3. Informationsaustausch u.a. zu Abtretungsvereinbarungen und zur
unerkannten Liquidation
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Seminar am 30. März 2001
in Berlin, Voltairestraße 1/Ecke Littenstraße, Haus
des DAI
Tagesordnung:
1. Einführung - Gründe für
Umstrukturierungen
landwirtschaftlicher Unternehmen. Effekte und Gefahren bei
Unternehmensumwandlungen und Unternehmenskauf.
2. Besondere Probleme des Unternehmenskaufes -
Vermögensübergang, Gläubigerschutz,
Pachtverhältnisse, einzelbetriebliche Förderung,
Quotenrechte, Abfindungsverbindlichkeiten.
3. Rechtsformwechsel landwirtschaftlicher Unternehmen - Umwandlung von
e.G. in Kapitalgesellschaften, Stellung und Rechte der Anteilsinhaber,
Ablauf von Umwandlungsverfahren.
Referenten :
Rechtsanwältin und Fachanwältin für
Steuerrecht Brigitte Wanitschek, Berlin
Rechtsanwalt und Notar Robert Neixler, Berlin
Rechtsanwalt Carl Otto Thorwart
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Der Berliner Arbeitskreis Agrar- und
Unternehmensrecht hat am 8.
März 2001 ein Arbeitsseminar veranstaltet, in welchem Aspekte
des
Grundstücksrechtsänderungsgesetzes sowohl
hinsichtlich
problematischer Fragen der Gesetzesauslegung als auch praktischer
Probleme bei der Umsetzung diskutiert wurden.
Ferner wurden Probleme bei der Geltendmachung von
Aufwendungsersatzansprüchen gegenüber der TLG sowie
rechtliche Probleme im Falle des Auftretens eines BSE-Falles in einem
landwirtschaftlichen Unternehmen diskutiert. Zu letzterem vermittelte
ein Kollege seine diesbezüglichen praktischen Erfahrungen.
Schließlich wurde die Zusammenstellung von Materialien zu den
behandelten Themen und deren Übersendung an die Mitglieder des
Arbeitskreises vereinbart.
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