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Am 3. November 2000 wurde in Berlin der Berliner Arbeitskreis Agrar- und Unternehmensrecht gegründet.

In diesem Arbeitskreis haben sich bundesweit Rechtswissenschaftler, Rechtsanwälte, Betriebswirte und andere mit Theorie und Praxis der Unternehmenstätigkeit im Agrarbereich befaßte Personen zusammengeschlossen.

Das Interesse der Mitglieder des Arbeitskreises gilt einer an den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfordernissen in diesem Bereich ausgerichteten Rechtsentwicklung und einer darauf gegründeten rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung von Agrarunternehmen aller Rechtsformen.

Die im Berliner Arbeitskreis konzentrierte Beratungskompetenz soll den Agrar- und mit diesen kooperierenden Unternehmen sowohl für die Erarbeitung und Umsetzung strategischer Entscheidungen als auch für die Lösung aktueller Rechtsprobleme zur Seite stehen.

Zweck des Arbeitskreises ist jedoch gleichermaßen, den spezialisiert mit verschiedenen Aspekten des Agrar- und Unternehmensrecht befaßten Mitgliedern ein Forum des fachlichen Austausches, der Qualifizierung, der Erschließung besonderer Kompetenzen auf Spezialgebieten durch kollegiale Kooperation sowie der Einflußnahme auf Rechtsentwicklungen zu bieten.


Der Arbeitskreis wählte einen Sprecherrat und einen Beirat.

In den Sprecherrat wurden gewählt:

RAin Brigitte Wanitschek, Vorsitzende
RA Wolfgang Barran, Stellv. Vorsitzender

In den Beirat wurden gewählt.

Dr. Bernold Bendel.
Prof. Dr. Klaus Böhme
Dipl.-Jurist Peter Günther
RA Prof. Dr. Richard Hähnert
RA Dr. Wolfgang Krüger
RA Dr. Lothar Schramm

 

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