Am 3. November 2000
wurde in Berlin der Berliner Arbeitskreis Agrar- und Unternehmensrecht
gegründet.
In diesem Arbeitskreis haben sich bundesweit
Rechtswissenschaftler, Rechtsanwälte, Betriebswirte
und andere mit Theorie und Praxis der Unternehmenstätigkeit
im Agrarbereich befaßte Personen zusammengeschlossen.
Das Interesse der Mitglieder des Arbeitskreises
gilt einer an den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Erfordernissen in diesem Bereich ausgerichteten Rechtsentwicklung
und einer darauf gegründeten rechtlichen und betriebswirtschaftlichen
Beratung von Agrarunternehmen aller Rechtsformen.
Die im Berliner Arbeitskreis konzentrierte
Beratungskompetenz soll den Agrar- und mit diesen kooperierenden
Unternehmen sowohl für die Erarbeitung und Umsetzung
strategischer Entscheidungen als auch für die Lösung
aktueller Rechtsprobleme zur Seite stehen.
Zweck des Arbeitskreises ist jedoch gleichermaßen,
den spezialisiert mit verschiedenen Aspekten des Agrar-
und Unternehmensrecht befaßten Mitgliedern ein Forum
des fachlichen Austausches, der Qualifizierung, der Erschließung
besonderer Kompetenzen auf Spezialgebieten durch kollegiale
Kooperation sowie der Einflußnahme auf Rechtsentwicklungen
zu bieten.
Der Arbeitskreis wählte einen Sprecherrat und einen
Beirat.
In den Sprecherrat wurden gewählt:
RAin Brigitte Wanitschek, Vorsitzende
RA Wolfgang Barran, Stellv. Vorsitzender
In den Beirat wurden gewählt.
Dr. Bernold Bendel.
Prof. Dr. Klaus Böhme
Dipl.-Jurist Peter Günther
RA Prof. Dr. Richard Hähnert
RA Dr. Wolfgang Krüger
RA Dr. Lothar Schramm
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